Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH (nachfolgend „BdW“) und den Teilnehmern/innen von Präsenz-Seminaren (im folgenden „Kunden“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, diese werden auch nicht Vertragsbestandteil.
1.2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Teilnehmer, die über ihren Arbeitgeber an den Seminaren teilnehmen, sind keine Verbraucher, denn nicht sie selbst sind Vertragspartner des Veranstalters, sondern ihr Arbeitgeber (wenn beispielsweise der Arbeitgeber das Seminar für seine Angestellten bucht).
1. Leistungen
Die Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH – im Folgenden BdW genannt – erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den allgemeinen Seminarbeschreibungen.
Der Veranstalter bietet Präsenz-Seminare an, die in diversen Unterrichtsformen und Durchführungsarten (z. B. Workshops oder Seminar, Planspiel u. a.) erbracht werden.
Preise, Details und Konditionen der einzelnen Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Plattform www.schraegeseminare.de.
Die Darstellung der Seminare auf der Webseite des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Die Leistungsbeschreibungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Sofern nicht anders ausgewiesen, gelten alle Angebote „solange der Vorrat reicht“, das heißt bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl und finden nur dann statt, wenn die angegebenen Minimalteilnehmerzahl erreicht worden ist.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Präsenz-Seminare
Die Anmeldung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Webseite) zu erfolgen. Die BdW bestätigt die Seminaranmeldung schriftlich (E-Mail) 14 Tage vor Seminarbeginn. Mit der Bestätigung wird der Auftrag verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende diese AGB’s und etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die mit dem Weiterbildungsangebot bekannt gemacht werden, an.
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse für die Rechnungslegung sowie gewünschte Zahlungsweise vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.
Die Rechnungslegung erfolgt per Brief oder auf Wunsch elektronisch nach dem Seminar bzw. nach der Veranstaltung. Hierzu hat der Anmelder bzw. der Zahlungspflichtige eine E-Mail-Adresse anzugeben.
3. Rücktritt und Kündigung
Der Rücktritt gilt insbesondere für Unternehmer, die sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen können.
Präsenz-Seminare
Ein Rücktritt von der Anmeldung/vom Vertrag ist bis zwei Wochen vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Der Rücktritt ist gegenüber der BdW gGmbH schriftlich (Brief, Mail, Fax) zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der BdW gGmbH.
Wird die Anmeldung später als 14 Tage vor Seminarbeginn zurückgezogen, werden 50 %, bei einer Absage bis 3 Tage vor Seminarbeginn 100 % der Gebühren berechnet.
Wird bis Seminarbeginn ein Ersatzteilnehmer vom Auftraggeber benannt, entstehen keine Stornierungsgebühren.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Seminarinhalte berechtigt nach § 615 BGB nicht zu einer Kürzung des Teilnehmerentgeltes.
Der/die Angemeldete kann einen Ersatzteilnehmer benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Auch der Zahlungspflichtige kann einen anderen Teilnehmer bestimmen.
4. Kündigung aus wichtigem Grund
Der/die Angemeldete bzw. der Zahlungspflichtige kann gemäß § 626 BGB aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird der/die Angemeldete bzw. der Zahlungspflichtige von der Zahlungspflicht für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme oder der Übernahme der Zahlungspflicht vorhersehbar war und/oder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
5. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Soweit Sie Verbraucher*in i. S. d. § 13 BGB sind und Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, haben Sie das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH, Graf-Schack-Allee 10 a, 19053 Schwerin, Telefon: 03847 66 333, Fax 03847 66-316, E-Mail: info@bdw-mv.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit Post versandten Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Nichterfüllung
Präsenz-Seminare
Kann die BdW auf Grund höherer Gewalt oder aus Gründen, die die BdW nicht selbst zu vertreten hat, die zugesagte Leistung zu dem angebotenen Termin nicht erbringen, ist die BdW verpflichtet, dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anzubieten.
Erfolgt keine Einigung auf einen Ausweichtermin, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die BdW keine Ansprüche auf Stornierungsgebühren. Sie kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.
Die BdW behält sich das Recht vor, Seminare bei dem Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl zu stornieren und ggf. Seminartermine zu ändern. Wird ein Seminar von der BdW storniert, wird dies jedem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt.
Bei Ausfall des Trainers behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatztrainer zu stellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
7. Zahlungsbedingungen
Präsenz-Seminare
Die Teilnahme- bzw. Buchungsgebühren ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Seminargebühr wird mit dem Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die BdW berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung zu erheben. Ab der 2. Mahnung behält sich die BdW vor, 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die BdW berechtigt, den Teilnehmer von der Seminarteilnahme auszuschließen.
Muss die BdW gGmbH ein kostenpflichtiges Inkasso-Verfahren einleiten, kann dem Schuldner eine Pauschale in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt werden.
8. Hotelreservierung
Bei offenen Seminaren, die sich über mehrere Tage erstrecken, reserviert die BdW auf Wunsch des Teilnehmers ein Hotelzimmer. Die Abrechnung von Übernachtungs-, Verpflegungs- und Nebenkosten erfolgt durch die BdW. Ausgenommen sind die Seminare in Kooperation mit der Ingenieurkammer.
9. Urheberrecht Präsenz-Seminarunterlagen
Der Inhalt aller Veranstaltungen sowie alle Materialien sind geistiges Eigentum der BdW gGmbH bzw. der jeweiligen Trainer und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer genutzt werden, dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und Materialien nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Die BdW gGmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug oder Störung der Weiterbildung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der/die angemeldete bzw. Zahlungspflichtige hat in diesem Fall das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehenden Schadensansprüche der BdW gGmbH.
11. Haftung
Die BdW gGmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Weiterbildung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BdW gGmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Das BdW gGmbH haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern bei Seminaren. Die BdW gGmbH ist nicht verpflichtet, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und behält sich das Recht vor, gesetzwidrige oder unerwünschte Inhalte jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Schwerin. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrages.
